Über ein Bundesland, in dem der Finanzminister für die Schließung von KiTas unterschreibtWährend ein paar Kilometer weiter, in Rheinland-Pfalz, die KiTa Plätze kostenfrei sind, müssen Eltern im Hessischen Lorch-Ransel für die Wiedereröffnung einer KiTa kämpfen, deren Schließung der Hessische Finanzminister mit seiner Unterschrift selbst mit verantwortete.
Bedarf ist da. Denn das totgesagte Land lebt! Wie die CDU geführten Landesregierungen in Hessen die Heimat in den letzten 25 Jahren stärkten, das haben gerade die Kommunen im ländlichen Raum zu spüren bekommen. Insbesondere seit dem Jahr 2011 und der Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs. Ganz konkret führte diese Umsetzung in meiner Heimatstadt Lorch dazu, dass die Gewerbesteuer auf einen Satz gehoben wurde, der in Hessen nur durch die Stadt Frankfurt getoppt wurde. Die Grundsteuer B wurde in drei Schritten mehr als verdoppelt. Ob Hundesteuer, Friedhofsabgaben, Abwassergebühren, KiTa-Beiträge, Mieten für das Bürgerhaus durch Vereine, die diese Räumlichkeiten wöchentlich nutzen und die Gemeinschaft vor Ort stützen. Die Bürger vor Ort wurden mehr belastet. Doch ein Zukunftsversprechen wurde dafür nicht abgegeben! Im Gegenteil: Am 18.12.2012 setzen Hessens Finanzminister Dr. Schäfer, Lorchs Bürgermeister Jürgen Helbing und der Erste Stadtrat Karl-Heinz Augustin ihre Unterschrift unter einen Vertrag, der beinhaltete, dass Spielplätze als Baugrundstücke verkauft, und die KiTas „Am Ranselberg“ und die KiTa Ransel geschlossen werden. Genannt wurde dies „Kommunaler Schutzschirm“! Eine Ortschaft weiter, in Kaub, sind die KiTa Plätze kostenlos, die Spielplätze neu und gepflegt, das Rheinufer gestaltet und eine neue Jugendherberge errichtet worden. Kaub grenzt zwar direkt an Lorch, liegt aber in Rheinland-Pfalz. Genau darin liegt der Unterschied. Den Bürgern wurden die Inhalte des „Konsolidierungsvertrags“ trotz Aufforderungen nicht zugänglich gemacht. Die Eltern in Ransel ließ die Landesregierung und der Bürgermeister in dem Glauben, sie könnten Ideen und Konzepte einbringen, um die KiTa zu retten! Dabei war bereits alles verbrieft. Warum? Damit sich die Kommunen entschulden, so die Politik der Landesregierung. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, aus Ende 2018, sind die hessischen Kommunen direkt hinter den Saarländischen von allen 16 Bundesländern am höchsten verschuldet. Bei 5189€/Kopf liegt die Verschuldung der Städte, Gemeinden und Kreise in Hessen. Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises hat in seiner jüngsten Sitzung gegen die Stimmen von CDU und Grünen den Beschluss gefasst, den Kommen das Geld zu 100% zurückzugeben. Das möchten aber CDU und Grüne hier im Kreis und im Land nicht. In ihrem Antrag verwiesen sie darauf, wie sie ihr Programm „Starke Heimat Hessen“ auslegen wollen: Lediglich „25% verbleiben direkt den Kommunen“. 50% in unbenannte „konkrete Projekte“ und 25% in den zuvor geschwächten Kommunalen Finanzausgleich Der Landesregierung in Hessen sage ich: „Gebt den Kommunen ihr Geld wieder, dass ihr ihnen 2011 weggenommen habt! Gebt ihnen die Eigenbestimmung wieder!, statt sie klein zu machen. Gebt uns die Kitas wieder! Saniert die maroden Straßen! Schafft kostengünstige Bus- und Bahnverbindungen! Gebt dem Land die Zukunft zurück! Es wäre vermessen eine Antwort darauf zu erwarten. Also bleibt es den Bürgern, den Stadtverordnetenversammlungen und den Bürgermeistern und Landräten für die Stärkung der Kommunen einzustehen. Für Eigenständigkeit vor Ort. Damit durch die Landespolitik keine KiTa mehr geschlossen, kein Spielplatz als Bauland verkauft wird. Damit Land wieder Zukunft hat! Und Bürgermeister, Landräte und Versammlungen wieder über Haushalte bestimmen können. Sie selbst wissen, wo das Geld am besten zu investieren ist. 18. Dezember 2012 Konsolidierungsvertrag Stadt Lorch und Land Hessen Auszüge: SCHLIEßUNG KITA RANSEL: Quelle: Konsolidierungsvertrag; Seite 11 SCHLIEßUNG KITA RANSELBERG: Quelle: Konsolidierungsvertrag; Seite 12 NUTZUNGSGEBÜHREN FÜR GEMEINDEHÄUSER: Quelle: Konsolidierungsvertrag; Seite 24 Der SPD Antrag zur BUGA-Bahnschranke wurde zurückgezogen um der später eingereichten Verwaltungsresolution von Landtrat Kilian und Welterbedezernent Ottes den Weg frei zu machen.
Somit hatte keine Partei Probleme der Vorlage zuzustimmen. Diese wurde dann mit breiter Mehrheit beschlossen. In meinem Redebeitrag hob ich die folgenden Aspekte hervor: Die BUGA 2029 kann zur BUGA der Schnittstellen für den Hessischen Teil des Welterbe Oberes Mittelrheintal werden. Innerhalb des Welterbes, aber auch Richtung Wiesbaden. Eine 24h Fähre in Rüdesheim, eine Personenfähre zwischen Lorch-Bacharach-Kaub aber auch ein durchgängiger Radweg von der Landesgrenze bei Lorchhausen bis in die Hessische Landeshauptstadt, gepaart mit einer Ausweitung des Wabensystems beim Zugverkehr sind die hervorzuhebenden Maßnahmen. Das größte Verkehrsinfrastrukturprojekt ist jedoch die Beseitigung der Bahnschranke in Rüdesheim. Rüdesheim ist aktuell nicht das Tor zum Welterbe, sondern die Barriere. Die Bahnschranke ist 8-11h/Tag geschlossen. Benötigt der Autofahrer von Wiesbaden nach Lorch bei geöffneter Schranke und freier Fahrt nach Lorch 45 Minuten, sieht die Realität häufig anders aus. Gerade im Sommer sind lange Wartezeiten an der Bahnschranke und der Fähre die Regel. So dauert die Fahrt zu Stoßzeiten gerne 1,5 Stunden. Nicht zumutbar. Weder für das geplante Drittel der BUGA Besucher, welcher aus dem Rhein-Main Gebiet erwartet wird, noch für die Pendler und Gewerbetreibenden unserer Region. Zudem manifestiert die Bahnschranke die von Welterbedezernent Ottes angesprochene Trennung zwischen Oberem und Unterem Rheingau. Der Wegfall der Bahnschranke würde den Rheingau und das Welterbe zusammenwachsen lassen und neue Lösungsmöglichkeiten für den knappen Wohnraum mit schneller Anbindung nach Wiesbaden darstellen. Das Ziel kann nicht allein über die Resolution erreicht werden. Bürger müssen sich darüber empören, die Online Petition der SPD Rüdesheim stärken und selbst vor Ort aktiv werden. Der schienengleiche Bahnübergang in Rüdesheim muss bis zur BUGA 2029 beseitigt werden! Der Bahnübergang hemmt die Zufahrt zum Welterbe Oberes Mittelrheintal und muss rasch beplant werden.
Unterstützt daher die Onlinepetition der SPD Rüdesheim. Als Kreistagsfraktion haben wir bereits einen dementsprechenden Antrag im nächsten Kreistag eingebracht. Doch das Anliegen ist parteiübergreifend wichtig und sollte unabhängig von der politischen Einstellung als wichtigstes Projekt für den unteren Rheingau gesehen werden. „Land leben“... von Straßenausbaubeiträgen und einer BürgermeisterwahlAuch in Heidenrod wird am 26.5. gewählt.
Wie die Nachbarstadt Lorch liegen auch Teile Heidenrods im Freistaat Flaschenhals, beide Kommunen verbindet der Wispertalsteig und der romantische Wispertaunus, der die Welterbestätten Oberes Mittelrheintal und Limes zusammenbringt. Der Wisperfluss entspringt hier und Naturfreunde finden eine vielseitige Landschaft und Erholung für die gesamte Familie. Mit 96 Quadratkilometern Fläche und knapp 8.000 Einwohnern ist Heidenrod eine Gemeinde, die gekonnt mit ihren Stärken wirbt und die Flächen zur Wohlfahrstssteigerung zu nutzen weiß. Wie die Homepage der Gemeinde ausweist, ist Heidenrod im Bereich erneuerbare Energien „Marktführer“ im Rheingau-Taunus-Kreis. „Wir erzeugen in Heidenrod exorbitant mehr umweltfreundliche Energie, als wir verbrauchen, und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz.“ Vor allem aber erwirtschaftet die Windkraft einen Beitrag zur Entschuldung der Stadt und verbessert die Einkommenssituation. „Land leben“, das ist Einstellungssache - so geht es aus dem Leitbild der „Fair-Traide-Town“ hervor. Es enthält die Handschrift des ehemaligen Bürgermeisters Harald Schmelzeisen und beschreibt, wie die Gemeindeverwaltung in Laufenselden und der amtierende Verwaltungschef Volker Diefenbach das Leben in Heidenrod gemeinsam mit den Bürgern und Gewerbetreibenden gestalten wollen. So lässt es sich auch erklären, dass der studierte Forstwirt Volker Diefenbach auf große Unterstützung setzen kann. Die CDU Heidenrod wird keinen eigenen Kandidaten zur Bürgermeisterwahl aufstellen. In den eigenen Reihen sei niemand zu einer Kandidatur bereit gewesen, gab der Vorsitzende im Wiesbadener Tagblatt bekannt. Der ehemalige CDU- Bürgermeisterkandidat und aktuelle Vorsitzende der FWH (Freie Wähler Heidenrod), Matthias Bremser, fühlt sich mit inzwischen 60 Jahren zu alt. „Da muss man jünger sein.“ Nun, es soll ja einen Bürgermeister in diesem Kreis geben, der das anders bewerten würde. Allerdings muss auch Jürgen Helbing in Lorch erst noch einmal gewählt werden. Auch für ihn ist der 26.Mai entscheidend. Aktuelles Streitthema in Heidenrod sind, wie ist in Geisenheim, Oestrich-Winkel und vielen anderen Hessischen Kommunen, die ungerechten Straßenausbaubeiträge. Zwar wird dieser Streit wie zuletzt in Heidenrod im die Versammlungen getragen und zwingt die Kommunen wie in Heidenrod zu Kompromissen, das Geld fehlt dann aber innerhalb der Kommune für andere geplante Investitionen. Die Straßenausbaubeiträge sind Ländersache. Und die CDU-geführte Landesregierung möchte weiterhin an ihnen festhalten und lässt die Bürgermeister in den Kommunen bei den Diskussionen um eine Abschaffung oder wiederkehrende Beiträge im Stich. So entstehen in den einzelnen Kommunen durchaus sehr unterschiedliche Modelle wie die Bürger an den Beiträgen zu beteiligen sind. Gerade in finanzschwachen Kommunen bleibt den Verantwortlichen keine Wahl, als die maximalen Ansätze einzufordern. Hier muss die Landesregierung dringend nachbessern und ihre Kommunen stärken. Für Heidenrod gilt es am 26.5. einen sehr guten Bürgermeister mit einem guten Wahlergebnis zu stärken und die positive Entwicklung der Gemeinde fortzuführen. Hintergründe: Heidenroder gegen Straßenausbaubeiträge: https://www.h-g-s-2018.de/ Bürgermeister Volker Diefenbach: http://www.volkerdiefenbach.de Helbing gibt Versammlung keine beschlussreife Aussage„Daher kann seitens der Verwaltung keine beschlussreife Aussage gemacht werden“, so der Schlusssatz der Verwaltungsvorlage für die Abstimmung um die Einführung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Lorch. Damit wird die bereits oft öffentlich gemachte Meinung des Verwaltungschefs Helbing zur Abschaffung des Hauptamts nicht bekräftigt. Er spielt den Ball der Versammlung zu. Sie soll auf dieser Grundlage, nicht aussagekräftiger Vorlagen, eine Entscheidung fällen. Denn, Helbing will nun eine Wahl gewinnen!, da ist es einfach zu sagen, die Entscheidung sei in der Versammlung gefallen. Doch wer hat den Weg geebnet und wer wird am meisten davon profitieren? Sicherlich nicht die Bürger der Stadt. Die Wähler.
Also diejenigen die eine Versammlung repräsentieren soll. Deren Interessen sie vertreten sollen. Keine Experimente! Den Wahlslogan aus Adenauers größten Erfolgszeiten sollten sich nicht nur die Stadtverordneten der CDU bei ihrer Stimmenabgabe am 6.2. vor Augen halten. „Daher kann seitens der Verwaltung keine beschlussreife Aussage gemacht werden“ Selbst in der Verwaltungsvorlage wird bestätigt, dass Lorch hier ein Experimant eingehe. Es wäre sicherlich wünschenswert die Entscheidung würde bei namentlicher Abstimmung getroffen. Somit wird jeder Abgeordnete explizit gefragt, wie sein Stimmverhalten ausfällt und dieses wird explizit dokumentiert. Dieses Vorgehen ist nicht neu. Es wurde u.A. bei der Abstimmung zum Erbschaftsvertrag des Hilchenhauses in Lorch angewandt. Die Höhe der Kosten für den hauptamtlichen Bürgermeister (gemäß der Veröffentlichungen von Herrn Helbing ~ 80 Prozentpunkte der Grundsteuer B) liegen im Übrigen nicht viel Höher als das jährliche Defizit dieses Hauses und der Gemeinschaftshäuser, die den Haushalt belastet. Doch ein hauptamtlicher Bürgermeister ist kein Prestigeprojekt! und nicht verzichtbar, will Lorch die kommenden Aufgaben stemmen und als Kommune nicht abgehängt werden. Hintergrund: https://mittelrheingold.de/lorch-hat-nachgerechnet-und-bacharach-sucht-einen-buergermeister/ Verwaltungsvorlage für die Abstimmung am 06.02.2019 https://rim.ekom21.de/lorch/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdfECRVLcqMMfXs765MrUZXNoYrkAXqQ-QyKzxzkcIKn/Beschlussvorlage_VL-1-2019.pdf Über die Ergebnisse meiner ersten Mitgliederversammlung in Oestrich-WinkelWerner Fladung muss niemandem mehr beweisen, dass er das Amt des Bürgermeisters mit Ruhe, Ehrlichkeit und Kompetenz ausfüllen kann. Als Erster Stadtrat und Kämmerer vertritt er ohnehin bereits den scheidenden Oestrich-Winkeler Bürgermeister Heil bei dessen Abwesenheit. Bei der Wahl 2013 unterlag Fladung dem damaligen Ersten Stadtrat Heil nur ganz knapp und ist in der Folge ein engagierter Erster Stadtrat. So wundert es nicht, dass Werner Fladung die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder für seine Nominierung erfahren durfte und mit 100% der Stimmen gewählt wurde.
Das Winkler Urgestein könnte in den kommenden Jahren auf Grund seiner Erfahrung auf einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat verzichten. Das spart die Stadt Geld, die sie für Investitionen oder zur Entlastungen der Bürger einsetzen kann. Anders als in Lorch, wo die Entscheidung über den Verzicht auf einen hauptamtlichen Bürgermeister durch Bürgermeister Helbing forciert wird, soll die Entscheidung um den Erhalt des hauptamtlichen Ersten Stadtrats In Oestrich-Winkel durch die Bürger, nicht die Versammlung getroffen werden. Eine sehr gute Entscheidung, wie ich finde! Anders als bei der Entscheidung in Lorch, ließe sich tatsächlich viel Geld sparen, ohne, wie in Lorch die Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Stadt zu gefährden. Lorchs Bürgermeister Helbing entfacht erneut die Diskussion um den Erhalt des hauptamtlichen Bürgermeisterpostens in Lorch. Gemäß des Bürgermeisters soll der Erhalt der hauptamtlichen Struktur, bei der Wahl eines neuen hauptamtlichen Bürgermeisters im Mai, eine Erhöhung der Grundsteuer B um 80 Punkte, ab 2020 zur Folge haben. - Der Alternativvorschlag des Bürgermeisters: Helbing wird nach seinem Pensionsantritt das Amt ehrenamtlich ausführen. Die Lorcher Bürger bekommen allerdings nicht die Wahl ob sie weiterhin einen hauptamtlichen Bürgermeister möchten, denn die Entscheidung will Ihnen nun die CDU über einen Beschluss in der Versammlung abnehmen. Dazu braucht sie breite Unterstützung der anderen Parteien in der Versammlung. Doch was kostet der Bürgermeister in Lorch wirklich und was bedeutet eine Erhöhung der Grundsteuer um 80 Punkte? Wie hat sich die Grundsteuer unter Helbing entwickelt und welche Optionen gibt es? -> Damit möchte ich mich in dem Blogbeitrag beschäftigen. Zunächst ein Blick auf die Entwicklung der Grundsteuer B unter Bürgermeister Helbing: Ausgehend von 300 Punkten vor 2013 folgte die Erhöhung auf 535, dann auf 750 und nun ab 2020 auf 830 Punkte. In weniger als 10 Jahren würde es hinsichtlich der Grundsteuerabgabe B knapp dreimal so teuer werden ein Haus in Lorch zu besitzen. Wenn es so kommt. Im öffentlich zugänglichen Haushalt 18/19 ist für das Jahr 2019 ist eine Senkung der Grundsteuer von 750 auf 530 Punkte vorgesehen. Nun soll die Grundsteuer beibehalten werden. Bei Erhalt des hauptamtlichen BGMs sogar ab 2020 auf 830 Punkte erhöht werden. Helbing verantwortet damit die vierte Erhöhung der Grundsteuer B in seiner Amtszeit. Doch sollte der Bürgermeister nicht gefragt werden, woher das Planungsdefizit von 220 Punkten kommt, was in der aktuellen Diskussion nicht genannt wird und im Vergleich zu der Steigerung von 80 Punkten, die Helbing für den Erhalt des Bürgermeisters in den Raum wirft, doch schwerer wiegt. Die starken Erhöhungen der Grundsteuer sind mit dem Schutzschirmvertrag des Landes Hessen und der Stadt Lorch, sowie dem darin beschriebenen Entschuldungspfad und der schlechten Finanzausstattung der Kommunen in Hessen begründet. Hohe Infrastrukturaufwendungen einer Stadt, deren Kanalisation für den Anschluss einer Kaserne ausgelegt sind, ein defizitäres Großprojekt drücken die kontinuierlichen Kosten hoch. Auf der Einnahmenseite blieben die großen Schritte wie z.B. Einnahmen aus Windkraft aus. Hessens CDU und Grüne ebnen den Weg für einen ehrenamtlichen Bürgermeister in Lorch mit Wirkung der Gesetzesänderung 2016: Bis 2016 konnte eine Gemeinde nur bis zu einer Grenze von 1500 Einwohnern einen ehrenamtlichen Bürgermeister stellen. Durch die schwarz-grüne Landesregierung wurde die Einwohner-Grenze auf 5000 erhöht. Dies betrifft im Rheingau Lorch und Kiedrich. Ziel der Landesregierung ist es hierbei, Kosten einzusparen und die Zusammenlegung von Gemeinden, die aktuell nur freiwillig herbeigeführt werden kann, zu forcieren. Interessante Quelle zu dem Thema: https://detektor.fm/politik/stadtgespraech-ehrenamtliche-buergermeister-im-rheingau Wie regierten die Parteien in Lorch? Die SPD hob im Kommunalwahlkampf 2016 den Erhalt der Eigenständigkeit der Stadt und den Erhalt des hauptamtlichen Bürgermeisters als eines der 10 wichtigsten Ziele hervor und brachte nach der Wahl hierzu einen Antrag zu Beschluss. Antrag SPD Fraktion auf Erhalt des hauptamtlichen BGM 2017: https://rim.ekom21.de/lorch/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYfQVtzFpRztIa2ysSvQbV0lFWYhaC8PabHUNVNb-41K/2017-10-25_SPD_Erhalt_des_hauptamtlichen_Buergermeisteramts_in_der_Stadt_Lorch_am_Rhein.pdf Quelle Tagesordnung Stvv 25.10.2017: https://rim.ekom21.de/lorch/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZexcKw9MdTXTs4yKIu8FylQ Bereits 2017 stimmte die CDU Fraktion mehrheitlich gegen den Erhalt der hauptamtlichen Struktur. SPD und FWG wollten, zu dem Zeitpunkt, die Struktur definitiv weiter erhalten. Die SPD hat 2018 den Magistrat beauftragt zu prüfen was es konkret bedeute künftig auf einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu setzen und wie dies umgesetzt werden könne. Nach neusten Berichten im WK wird die CDU nun den Antrag stellen künftig auf den hauptamtlichen Bürgermeister zu verzichten. Wie viel kostet der Bürgermeister in Lorch? Alle Angaben beziehen sich auf den Haushalt 18/19 der Stadt Lorch am Rhein: http://www.lorch-rhein.de/pics/medien/1_1513189640/DHH_18_u._19_Stadt_Lorch_Entwurf_z._Einbr._STVV_13.12.17.pdf Vergütung des BGM im Jahr 2018 = 2018 90.100€ gemäß A16 und langjähriger Tätigkeit in öffentlichem Dienst. Die gesamte Kostenstelle ist mit 127k€ für 2019 eingeplant. Umrechnung der Kosten für die Amtsbezüge des BGM auf die Einwohner: Herleitung: Haushaltsansatz für Grundsteuer B durch aktuellen Hebesatz ergibt als Ergebnis wie viel Euro ein Prozentpunkt wert ist. Im Haushalt wird bereits eine Umrechnung genannt die zur Herleitung genutzt wird: Ergo: 230.000€/215 pp = 1070€ Ein Prozentpunkt Erhöhung der Grundsteuer B bringt der Stadt also 1070€ Mehreinnahmen im Haushalt. Werden nun die Kosten für die Amtsbezüge des BGM von 90.100€ durch 1070€ geteilt ergibt sich eine Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 85 Prozentpunkte. Der BGM kostet also 90.100€, welche durch die Einwohner getragen werden müssen. Das bedeutet bei 3800 Einwohnern (Öffentliche Zahlen lagen zuletzt bei ca. 4000 gemeldeten Personen, wobei hier auch die in Lorch gemeldeten Geflüchteten gezählt werden) pro Kopf Kosten von 23,71€/Jahr. Also pro Einwohner 1,98€ im Monat. Laut BGM Helbing würde der Erhalt des hauptamtlichen Bürgermeisters eine Erhöhung von 80 Punkten der Grundsteuer B bedeuten. Was gemäß des Rechenbeispiels bei 3800 Einwohnern und 80*1070€ eine monatliche pro Kopf Belastung von 1,88€ je Einwohner bedeutet. Als Grundlage sind nur die öffentlichen Angaben des Haushalts und die Angaben von Herrn Helbing eingeflossen. Vielleicht mag nicht jeder bereit sein 1,88€/Monat für die Arbeitsleistung von Herrn Helbing zu zahlen. Das zeigte sicherlich auch sein knappes Ergebnis 2013 bei dem er fast, nach nur einer Amtszeit, abgewählt wurde. Doch Lorch stehen große Aufgaben bevor. Diese können nicht nebenbei, im Ehrenamt, geleistet werden. Die BUGA wird eine Chance für Lorch, eine Alternative zum schienengleichen Bahnübergang in Rüdesheim muss forciert werden, eine 24h Rheinquerung wird benötigt, das Konzept Wohnen 2031 in Lorch sollte voran getrieben werden, ein neues Marketingkonzept als familienfreundliche Stadt, nicht nur als Kulturort, das wäre mir wesentlich mehr wert als 1,88€ im Monat. Sollten die Stadtverordneten von FWG und SPD der CDU und Herrn Helbing in dem Bestreben folgen, bliebe es den Lorcher Bürgern mit einem Bürgerentscheid diese Entscheidung anzufechten. Ein Wahltag im Mai lässt sich doch sicherlich finden! |
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Juli 2019
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